Ratgeber

Starker Schneefall in Ulm: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Redaktion25. Januar 20266 Min. Lesezeit

Zuletzt aktualisiert: 30. Januar 2026

Der Winter hat Ulm im Griff. Welche Räumpflichten gelten, wann Sie haften und wie Sie sich jetzt absichern können.

Starker Schneefall in Ulm: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Der Winter hat Ulm und Umgebung fest im Griff. Starker Schneefall bedeutet für Eigentümer und Verwalter: Jetzt schnell handeln. Denn die Räum- und Streupflicht gilt – und bei Unfällen haften Sie persönlich.

Räumpflichten in Ulm: Die wichtigsten Regeln

Wann muss geräumt werden?

Laut der Ortssatzung der Stadt Ulm gelten folgende Räumzeiten:

TagRäumzeit
Werktags (Mo-Sa)7:00 - 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertage8:00 - 20:00 Uhr
Wichtig: Bei anhaltendem Schneefall muss während der gesamten Räumzeit kontinuierlich geräumt werden – nicht nur einmal am Morgen!

Welche Flächen müssen geräumt werden?

  • Gehwege vor dem Grundstück (Mindestbreite: 1,50 m)
  • Zugänge zu Haustüren und Mülltonnen
  • Zufahrten zu Garagen und Parkplätzen
  • Treppen und Rampen im Außenbereich

Haftungsrisiken bei Vernachlässigung

Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg, haften Sie als Eigentümer:

  • Schmerzensgeld bei Verletzungen
  • Behandlungskosten und Verdienstausfall
  • Sachschäden (z.B. beschädigte Kleidung)

Die Haftungssummen können schnell fünfstellige Beträge erreichen. Ihre normale Haftpflichtversicherung greift nur, wenn Sie Ihre Räumpflicht nicht vernachlässigt haben.

Checkliste: Was tun bei plötzlichem Schneefall?

Sofort-Maßnahmen:

1. Räumgeräte prüfen – Schneeschaufel, Besen, Streugut vorhanden?

2. Gehweg räumen – Mindestens 1,50 m Breite freihalten

3. Streuen – Bei Glätte abstumpfende Mittel (Splitt, Granulat) verwenden

4. Dokumentieren – Fotos mit Zeitstempel als Nachweis

Achtung: In Ulm ist Streusalz auf Gehwegen verboten! Verwenden Sie Splitt oder Granulat.

Wann lohnt sich professioneller Winterdienst?

Ein professioneller Winterdienst lohnt sich besonders:

  • Berufstätige: Wer morgens um 6 Uhr zur Arbeit muss, kann nicht ab 7 Uhr räumen
  • Vermieter: Räumpflicht kann an Mieter übertragen werden – aber die Überwachungspflicht bleibt
  • Hausverwaltungen: Dokumentierte Einsätze für rechtssichere Nachweise
  • Senioren: Körperlich anstrengende Arbeit bei Kälte und Glätte

Vorteile eines Winterdienst-Vertrags

EigenleistungProfessioneller Winterdienst
Zeitaufwand jeden MorgenAutomatische Einsätze
Keine DokumentationProtokollierte Räumzeiten
Eigene HaftungHaftungsübertragung möglich
Körperliche BelastungEntlastung komplett

Schnee-Notfall? So handeln Sie jetzt

Wenn Sie akut Hilfe brauchen:

1. Kurzfristige Anfrage: Viele Winterdienste können auch kurzfristig Einsätze übernehmen

2. Saisonvertrag: Für den Rest des Winters absichern

3. Dokumentation: Jeden Räumeinsatz fotografieren

Fazit: Räumpflicht ernst nehmen

Starker Schneefall ist keine Ausrede – die Räumpflicht gilt trotzdem. Die Konsequenzen bei Unfällen können existenzbedrohend sein. Wer nicht selbst räumen kann oder will, sollte jetzt einen professionellen Winterdienst beauftragen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt: Nach dem aktuellen Schneefall ist vor dem nächsten. Sichern Sie sich für den gesamten Winter ab.

Themen:

WinterdienstSchneeRäumpflichtHaftungUlm

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